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Linux-Verband erwirkt gg. NDR wg. Microsoft-Schleichwerbung einstweilige Verfügung

Der Linux-Verband hatte der Fernsehanstalt ARD, namentlich dem Norddeutschen Rundfunk, Schleichwerbung für die Software-Firma Microsoft im Rahmen des TV-Wahl-Duells vorgeworfen, vgl. die Kanzlei-Infos v. 10.09.2005. Der NDR hatte daraufhin diese Ansprüche in einer Stellungnahme vehement zurückgewiesen.

Nun hat der Linux-Verband eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Beschl. v. 16.09.2005 - Az.: 406 0 170/05 - PDF) erwirkt. Den Antrag gibt es ebenfalls zum Download (PDF).

Darin wird dem NDR verboten, das Logo oder den Namen der Firma Microsoft zu verwenden, wenn kein redaktioneller Bezug besteht.

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