Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Stralsund: Einsicht in Strafakten für Musikindustrie bei Filesharing-Ermittlungsverfahren

Das LG Stralsund hat einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 11.07.2008 - Az.: 26 Qs 177/08) entschieden, dass der Musikindustrie im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Filesharing Akteneinsicht zu gewähren ist, da dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen.

"Nach § 406 e StPO hat die Geschädigte einen Anspruch auf Akteneinsicht. (...)

Das Interesse der Geschädigten an der Akteneinsicht kann dabei auch in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche liegen (...). Die Vorschrift des § 406e StPO stellt ähnlich dem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO eine Durchbrechung des Grundsatzes dar, dass das Strafverfahren nicht der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche dient. In § 406e StPO hat der Gesetzgeber geregelt, dass die im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse für den Geschädigten auch zur Verfolgung seiner zivilrechtlichen Ansprüche verfügbar gemacht werden sollen (...).

(...) Die Akteneinsicht [ist] nur dann zu versagen, wenn die Beschuldigte gegen die Weitergabe ihrer Daten überwiegende schutzwürdige Interessen geltend machen könnte.

Aufgrund des beschriebenen Zwecks der Norm kann das Interesse der Geschädigten, nicht mit zivilrechtlichen Haftungsfragen konfrontiert zu werden, jedenfalls nicht als überwiegend schutzwürdig anerkannt werden."

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2025
Die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten in die USA durch ein soziales Netzwerk ist rechtmäßig, ebenso die Verweigerung von Auskünften…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen