Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Brandenburg: Online-Rechnung gegenüber Verbrauchern ausreichend

Das OLG Brandenburg (Urt. v. 05.11.2008 - Az.: 7 U 29/08) hat entschieden, dass eine Firma ihre vertraglichen Pflichten erfüllt, wenn sie gegenüber Verbrauchern nur Online-Rechnungen in PDF-Form anbietet.

Ein Mobilfunk-Anbieter hatte in seinen AGB nachfolgende Klausel verwendet:

"Mit diesen Tarifen akzeptiert der Kunde, dass er eine Online-Rechnung erhält; es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden“

Das Gericht sah dies - im Verhältnis zu Verbrauchern - als zulässige Klausel an. Es bestehe keine gesetzliche Regelung, in welcher Form eine Rechnung zu erfolgen habe, so dass sie auch online in PDF-Form geschehen könne. Im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern hingegen habe die Rechnung im Zweifel in Papierform zu erfolgen.

Da im vorliegenden Fall jedoch ein Verbraucherschutzverein geklagt hatte, prüfte das Gericht nur die Rechte der Verbraucher und ließe etwaige Rechte von Unternehmen unberührt.

Rechts-News durch­suchen

30. Juli 2026
Unter der Voraussetzung, dass klare gesetzliche Grenzen und eine wirksame nachträgliche Gerichtskontrolle gewährleistet sind, dürfen…
ganzen Text lesen
30. Juli 2026
Wer Tickets zu einem „Ab“-Preis bewirbt, muss unvermeidbare Servicegebühren in den Gesamtpreis einrechnen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Ein Versicherungsvermittler darf sich im Internet nicht als Versicherer ausgeben. Irreführende Angaben auf seiner Website muss er entfernen.
ganzen Text lesen
29. Juli 2026
Wer seinen Kündigungsbutton unklar gestaltet und Verbrauchern dadurch unnötige Hürden in den Weg stellt, muss mit einer gerichtlichen Untersagung…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen