Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Keine Abmahngebühren ohne Vollmacht

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 03.12.2008 - Az.: 12 O 393/07) hat entschieden, dass ein Abmahner keinen Anspruch auf Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten hat, wenn er nicht eine Original-Vollmacht vorlegt.

"Ob in Vertretungsfällen die Beifügung der Vollmachtsurkunde im Original erforderlich ist, weil die Abmahnung wirkungslos ist, wenn der Schuldner (...) die Erklärung des Vertreters wegen der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde unverzüglich zurückweist (...), ist in Rechtsprechung und Schrifttum umstritten.

Teilweise wird angenommen, dass auch eine vom Schuldner mangels Vollmachtsvorlage zurückgewiesene Abmahnung wirksam ist (...). Das OLG Düsseldorf hat nach nochmaliger Überprüfung an der (...) vertretenen Auffassung festgehalten (...), dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 BGB entsprechend Anwendung findet, (...).

Die Kammer schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf an."


Die Entscheidung ist nur unter einem Gesichtspunkt interessant: Dass namlich die abmahnende Beklagte anwaltlich schlecht beraten wurde.

Denn es wäre ein Leichtes gewesen, dem Kläger ein Strich durch seine negative Feststellungsklage zu machen.

So hätte die Beklagte nur nachträglich selbst Klage auf Zahlung der Abmahnkosten vor einem anderen Gericht erheben müssen. Schön wäre die negative Feststellungsklage der Abgemahnten prozessual unzulässig geworden. Die Klägerin hätte sich zudem aufgrund des fliegenden Gerichtsstands einen Gerichtsort aussuchen können, wo die Vorlage von Vollmachten als nicht notwendig angesehen wird, so dass sie einen Erstattungsanspruch gehabt hätte.

Rechts-News durch­suchen

29. Oktober 2026
Wer kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit Adipositasbehandlungen bewirbt, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
29. Oktober 2026
Wer ein Produkt mit hinreichender wettbewerblicher Eigenart – wie beispielsweise Liegestühle – fast identisch nachahmt, muss mit…
ganzen Text lesen
28. Oktober 2026
Wer als Arzt auf YouTube wirbt, muss veraltete TV-Beiträge klar datieren, Vorher-Nachher-Bilder unterlassen und Werbung transparent darstellen.
ganzen Text lesen
27. Oktober 2026
Wer mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der tatsächliche Bewertungsschnitt niedriger ausfällt, täuscht Verbraucher.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen