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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Wirksame Abmahnung auch ohne Nachweis über Vollmacht

Der BGH hat in einer Grundlagen-Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile vollmachtsnachweis-bei-wettbewerblicher-abmahnung-nicht-zwingend-notwendig-i-zr-140-08-bundesgerichtshof--20100519.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.05.2010 - Az.: I ZR 140/08) die seit langen Jahren umstrittene Frage, ob bei einer Abmahnung eine Original-Vollmacht vorliegen muss, beantwortet. Danach bedarf es keiner Vollmacht, wenn der Abmahnung zugleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beiliegt.

Zwar sei grundsätzlich gemäß <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __174.html _blank external-link-new-window>§ 174 Satz 1 BGB ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornehme, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlege und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweise.

Nach Auffassung des BGH finde diese Vorschrift hinsichtlich des Vollmachtsnachweises vorliegend keine Anwendung. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, denen - wie im vorliegenden Fall - zwar keine Vollmacht beigelegt sei, jedoch ein Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages beigefügt worden sei, seien wirksam. <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __174.html _blank external-link-new-window>§ 174 Satz 1 BGB entfalte keine rechtsgestaltende Wirkung gegenüber dem Abgemahnten.

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