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LG Regensburg: Portal "Praedikatsanwaelte.de" führt Verbraucher in die Irre

Das LG Regensburg (Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 2HK O 2062/08) hat entschieden, dass die Betreiber des Internet-Portals "Praedikatsanwaelte.de" mit ihren Werbeaussagen die Verbraucher rechtswidrig in die Irre führen.

Die Beklagte bietet potentiellen Mandanten die Möglichkeit, rechtlichen Rat bei den ihr zugehörigen Rechtsanwälten zu suchen. Die Mitgliedschaft als Anwalt, so die Bewerbung der Beklagten, setze ein Prädikatsexamen, einen Fachanwaltstitel und eine fünfjährige Berufserfahrung voraus.

Die Klägerin hielt diese Art der Bewerbung für irreführend.

Dem schlossen sich die Regensburger Richter an.

Entscheidend für die Beurteilung sei nicht die Sichtweise eines Juristen, sondern vielmehr die eines durchschnittlichen Ratsuchenden, der nur ab und zu nach anwaltlicher Hilfe suche. Diese Personengruppe würde unter dem Begriff "Prädikatsanwalt" einen Spitzenjuristen verstehen, der in seinem Studienabschluss brilliert habe und - wie die Beklagte selbst behaupte - juristische Strukturen "besser als seine Kollegen erfasse" und somit bessere anwaltliche Leistungen erbringen könne.

Diese Äußerungen stimmten aber nicht mit der Realität überein. So suggerierten die Erklärungen beispielsweise, dass lediglich ein ganz geringer Teil der Jura-Absolventen ein Prädikatsexamen erzielt hätte, was mit den tatsächlichen Abschlusszahlen deutschlandweit aber nicht übereinstimme. Darüber hinaus würden auch andere Juristen, die kein Prädikat erzielt hätten oder keinen Fachanwaltstitel tragen würden, durchaus in der Lage sein, juristische Sachverhalte zu erfassen und erfolgreich zu brauchbaren Lösungen zu führen.

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