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Kategorie: Onlinerecht

OLG Nürnberg: Online-Portal "praedikatsanwaelte.de" ist irreführend und wettbewerbswidrig

Auch die 2. Instanz - das OLG Nürnberg <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrendes-internetportal-praedikatsanwaelte-de-3-u-525-09-oberlandesgericht-nuernberg-20090713.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 13.07.2009 - Az.: 3 U 525/09) - hat das Internet-Portal "praedikatsanwaelte.de" für rechtswidrig erachtet. In der Vorinstanz hatte das LG Regensburg <link http: www.online-und-recht.de urteile praedikatsanwaelte-de-fuehrt-verbraucher-in-die-irre-landgericht-regensburg-20090114.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 2HK O 2062/08) geurteilt, dass die Betreiber mit ihren Werbeaussagen die Verbraucher rechtswidrig in die Irre führen würden.

Der durchschnittliche Ratsuchende, welcher eben nicht regelmäßig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme, verstehe unter der Bezeichnung "Prädikatsanwälte" Spitzenjuristen, die ihre Auszeichnung aufgrund einer objektiven Beurteilung erlangt hätten und somit bessere juristische Dienste erbringen würden als "herkömmliche" Anwälte. 

Da die angegebenen Qualifikationen tatsächlich nicht bei allen Anwälten vorliegen würden und teilweise auf einer Selbstbewertung basierten, sei die Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig. 

Darüber hinaus würden auch andere Juristen, die kein Prädikat erzielt hätten oder keinen Fachanwaltstitel tragen würden, durchaus in der Lage sein, juristische Sachverhalte zu erfassen und erfolgreich zu brauchbaren Lösungen führen.

 

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