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LG Hamburg: iPhone-Werbung "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" irreführend

Das LG Hamburg (Urt. v. 27.08.2008 - Az.: 315 O 360/08) hat entschieden, dass die iPhone-Werbung "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" wettbewerbswidrig ist.

Denn entgegen der werblichen Anpreisung als "unbegrenzte Datenflatrate" würden die Leistungen in Wahrheit nach dem Verbrauch eines gewissen Datenvolumens in puncto Geschwindigkeit beschränkt. Damit werde der Verbraucher bewusst in die Irre geführt.

Daran ändere auch nichts der Sternchenhinweis am Ende des Angebots. Dies sei nicht ausreichend, um die Fehlvorstellung des Kunden, wenn er "unbegrenzte Datenflatrate" lese, aus der Welt zu schaffen. Denn die Wahl der Begrifflichkeiten erwecke gerade den Eindruck, es handle sich um eine unbegrenzte Leistung.

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