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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Nutzung falscher Maßeinheiten nicht abmahnfähige Bagatelle

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbsrechtliche-bagatelle-bei-verwendung-falscher-masseinheiten-i-4-w-48-10-oberlandesgericht-hamm-20100510.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.05.2010 - Az.: I-4 W 48/10) hat in der Beschwerdeinstanz die Ansicht des LG Bochums <link http: www.online-und-recht.de urteile reine-zollangabe-fuer-bildschirmgroesse-wettbewerbsrechtliche-bagatelle-i-17-o-21-09-landgericht-bochum-20100330.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.03.2010 - Az.: I-17 O 21/09) bestätigt und die Nutzung falscher Maßeinheiten in einem Online-Auftritt als nicht abmahnfähige Bagatelle eingestuft.

Die Parteien verkauften beide ihre Produkte über eBay. Der Beklagte gab bei seinen Produkten die Bildschirmgrößen lediglich in Zoll und nicht auch in Zentimetern an.

Die Klägerin hielt dies für wettbewerbswidrig.

Wie bereits die 1. Instanz wiesen auch die Hammer Richter die geltend gemachten Ansprüche zurück.

Zwar liege ein Wettbewerbsverstoß, da unzureichende Maßeinheiten verwendet würden.

Jedoch sei die Verletzung nur unerheblich, denn gerade im Bereich der Elektroartikel sei der Kunde gewohnt, die Angaben in Zoll präsentiert zu bekommen. Eine Irreführung sei somit nicht ersichtlich.

 

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