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Kategorie: Onlinerecht

LAG Stuttgart: Online-Aussage "Verschärfte Ausbeutung" durch Arbeitnehmer zulässig

Das LAG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile arbeitnehmer-darf-arbeitgeber-in-online-bericht-menschenverachtende-jagd-vorwerfen-2-sa-59-09-landesarbeitsgericht-stuttgart-20100210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2010 - Az.: 2 Sa 59/09) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer sich über seinen Arbeitgeber mit den Sätzen "Menschenverachtende Jagd auf Kranke" und "Verschärfte Ausbeutung" online äußern darf.

Der Kläger war Mitarbeiter bei der Beklagten. Er war Mitglied in der Gewerkschaft, im Betriebsrat und im Solidaritätskreis. Seit einiger Zeit war er zu 100% schwerbehindert. Die Beklagte hatte dem Kläger mehrfach gekündigt. Daher führte dieser seit mehreren Jahren Gerichtsprozesse und Kündigungsschutzverfahren gegen die Beklagte.

In diesem Zusammenhang erklärte der Kläger :

"Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück. Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab."

Die Richter des LAG Stuttgart stuften dies als zulässige Meinungsäußerung ein.

Es handle sich um Erklärungen, die vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Die Grenze zur Schmähkritik sei nicht überschritten.

Insbesondere habe der Kläger seine Worte nicht zusammenhanglos getätigt, sondern in einem sachbezogenen Kontext.

Das ArbG Herford <link http: www.online-und-recht.de urteile abzock-methoden-und-abzock-netzwerk-zulaessige-meinungsaeusserungen-3-ga-26-09-arbeitsgericht-herford-20091112.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.11.2009 - Az.: 3 Ga 26/09) hat entschieden, dass ein Mitarbeiter in einem Blog seinen ehemaligen Arbeitgeber als "Abzocker", "Mafia" und "Nutzlos-Branche" bezeichnen darf.


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