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Kategorie: Onlinerecht

AG Charlottenburg: Schadensersatzpflicht des Anwalts bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Ein Anwalt, der zusammen mit seinem Mandanten rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ausspricht, macht sich gegenüber dem Abgemahnten schadensersatzpflichtig <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatzpflicht-bei-rechtsmissbraeuchlicher-abmahnung-238-c-171-09-amtsgericht-charlottenburg-20091113.html _blank external-link-new-window>(AG Charlottenburg, Urt. v. 13.11.2009 - Az.: 238 C 171/09).

Der Beklagte, ein Anwalt, hatte für seine Mandantin, eine Ltd. im Online-Bereich, zahlreiche kostenpflichtige Abmahnungen wegen (vermeintlicher) Wettbewerbsverstöße ausgesprochen.

Auch die Klägerin war davon betroffen. Nun verlangte sie vom Advokaten Ersatz der ihr entstandenen außergerichtlichen Kosten, da die Abmahnung rechtsmissbräuchlich gewesen sei.

Das AG Charlottenburg bejahte die Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts.

Die erfolgte Abmahnung habe, so das Gericht, nur dem Zweck der Gebührenerzielung gedient.  Die Ltd. selbst habe praktisch keine geschäftliche Tätigkeit entwickelt. Der von ihr betriebene Online-Shop stand lediglich zu Demonstrationszwecken zum Abruf bereit. Die dort angebotenen Produkte seien z.T. 15x so teuer wie auf dem Markt üblich gewesen.

Der Anwalt habe bei diesem rechtsmissbräuchlichen Verhalten, das eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sei, mitgewirkt und sei daher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit dem Urteil des AG Bergisch-Gladbach <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnung-eines-rechtsanwalts-fuer-prostituierte-kann-rechtsmissbrauch-sein-66-c-216-08-amtsgericht-bergisch_gladbach-20100128.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.01.2010 - Az.: 66 C 216/08). Dort hatte das Gericht entschieden, dass ein Rechtsanwalt sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er nur aus bloßer Gewinnerzielungsabsicht Abmahnungen ausspricht, obwohl weder ein Mandatsverhältnis besteht noch ein schwerer Wettbewerbsverstoß vorliegt.

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