Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema <link http: www.law-podcasting.de sind-online-partnervermittlungsvertraege-jederzeit-kuendbar _blank external-link-new-window>"Sind Online-Partnervermittlungsverträge jederzeit kündbar?".
Inhalt:
Jeder kennt sie oder hat zumindest ihren Namen einmal gehört: Parship, ElitePartner oder eDarling. Es geht um die Firmen, die anbieten, online seinen Traumpartner zu finden.
Die Verträge enthalten häufig sehr lange Kündigungszeiträume. Neben vielen anderen offenen Punkten stellt sich hier nun die Frage, ob die Vereinbarung eines solch langen Zeitraums bei Online-Partnervermittlungsverträgen erlaubt ist oder ob nicht wesentlich kürzere Zeiträume zu berücksichtigen sind.
Nach deutschem Recht können nämlich Verträge, die sogenannte "Dienste höherer Art" betreffen, vom Kunden grundsätzlich jederzeit gekündigt werden, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass bei dieser Art von Verträgen eine besondere Vertrauensstellung zwischen den Parteien herrscht, so dass es unzumutbar wäre, wenn nicht eine sofortige Beendigung möglich wäre.
Das AG München hatte Mitte 2011 zu entscheiden, ob auch die Vermittlung von Online-Partnerschaften unter diese Regelung fällt.