Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hamburg: Single-Opt-In nicht ausreichend, um Anmeldemissbrauch zu vermeiden

Im Rahmen eines aktuellen Ordnungsmittelbeschlusses hat das AG Hamburg noch einmal klargestellt, dass das Single-Opt-In-Verfahren nicht ausreichend ist, um rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten auf einem Online-Portal auszuschließen <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank>(AG Hamburg, Beschl. v. 05.05.2014 - Az.: 5 C 78/12).

Die Beklagte, die eine kommerzielle Web-Plattform betrieb, war in der Vergangenheit verurteilt worden, an den Kläger keine unerlaubte E-Mail-Werbung zu schicken.

Inzwischen betrieb der Kläger seinen Mail-Zugang nunmehr auf einem neuen Account. Auf diesen neuen Mail-Account erhielt der Kläger nunmehr regelmäßig Werbung der Beklagten, weil sich ein unbekannter Dritter mit der neuen Mail-Adresse angemeldet hatte. Dabei verwendete die Beklagte nur ein Single-Opt-In-Verfahren.

Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es alles Mögliche und Denkbare getan habe. Es habe die alte Mail-Adresse gesperrt. Der Anmeldeprozess auf ihrer Webseite werde zwar mittels Single-Opt-In betrieben, jedoch sei ein ein 20-minütiger Persönlichkeitstest nachgelagert, der erst vollständig durchgeführt werden müsse, damit der Anmelder Mails erhalte.

Diese Argumentation ließ das AG Hamburg nicht gelten.

Um die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und rechtsmissbräuchliche Anmeldungen von Dritten auszuschließen, sei das gewählte Single-Opt-In-Prozedere unzureichend. Nur mittels Double-Opt-In sei ausreichend gewährleistet, dass der Anmelder keine ungewollten Mails erhalte, da er die Zusendung erst mittels Bestätigung der Check-Mail bestätigen müsse.

Der 20-minütige Persönlichkeitstest, der erst absolviert werden müsse, genüge nicht, da er keine ausreichende technische Barriere darstelle, um einen solchen Rechtsmissbrauch zu vermeiden.

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Ein Lohnsteuerhilfeverein hat zu weitreichend geworben und muss seine Werbung in Zukunft klarer gestalten.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen