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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Sofortige Erkennbarkeit von Höhe der Mehrwertsteuer und Versandkosten

Die Angabe zur Mehrwertsteuer und den Versandkosten müssen dem Preis in einem Online-Shop unmissverständlich zuzuordnen sein <link http: www.online-und-recht.de urteile mehrwertsteuer-und-versandkosten-muessen-dem-preis-zugeordnet-werden-koennen-4-u-208-09-oberlandesgericht-hamm-20100302.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 4 U 208/09).

Der Beklagte betrieb einen Internet-Versandhandel. Auf seiner Webseite fanden sich die Angaben zur Mehrwertsteuer und zu den Versandkosten erst ganz am Ende der Seite. Bei den Preisen war auch kein Sternchen-Hinweis platziert, der auf diese Erläuterungen hinwies.

Die Hammer Richter stuften dies als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) ein. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssten die Hinweise zwingend dem Preis zuzuordnen sein.

Dies sei hier nicht der Fall.

Erst nach längerem Scrollen gelange der User an das Ende der Webseite, wo er die besagten Hinweise finde. Zwischen der Preisangabe und dem Ende der Seite fänden sich aber viele andere Informationen, die den Kunden ablenken würden. Der Verbraucher würde nicht damit rechnen, dass er weitere Informationen dort ganz unten finden würde.


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