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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Text "Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht" rechtmäßig

Der einleitende Satz "Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht" vor einer Muster-Widerrufsbelehrung ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden <link http: www.online-und-recht.de urteile zulaessige-formulierung-verbraucher-haben-folgendes-widerrufsrecht-3-u-125-09-oberlandesgericht-hamburg-20100603.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 03.06.2010 - Az.: 3 U 125/09).

Die Parteien waren Mitbewerber im Online-Versandhandel. Der Beklagte mahnte den Kläger ab, weil dieser vor seiner fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung nachfolgenden Satz platziert hatte:

"Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht"

Die Hamburger Richter stuften dies als rechtmäßig ein.

Da die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genüge, liege kein Gesetzesverstoß vor. Alleine durch den Einleitungstext werde der Verbraucher nicht in die Irre geführt. Eine ausreichende Transparenz sei gegeben.

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