Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Unter Druck setzen des Wettbewerbers stellt Rechtsmissbrauch dar

Eine Abmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Mitbewerber seinen Konkurrenten aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes unter Druck setzt und ihm mit "Übel" und "kostspieligen" Abmahnungen droht <link http: www.online-und-recht.de urteile erzwingen-einer-geschaeftsbeziehung-kann-rechtsmissbraeuchlich-sein-5-u-16-10-oberlandesgericht-hamburg-20100717.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 17.07.2010 - Az.: 5 U 16/10).

Die Parteien waren Mitbewerber. In einer E-Mail wandte sich der Kläger an die Beklagte

"Es gibt zwei Möglichkeiten, wie wir miteinander verfahren:

1. Abmahnung durch Rechtsanwalt mit entsprechenden Kosten, Rücknahme der Produkte aus dem Markt und viel Ärger mit den Kunden oder
2. Sie beenden die Zusammenarbeit mit Ihrem heutigen Lieferanten (dessen Name mich sehr interessieren würde) und setzen unsere Filter ein."

Als die Beklagte nicht reagierte, machte der Kläger einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch geltend.

Zu Unrecht.

Das Handeln des Klägers sei rechtsmissbräuchlich.

Der Inhalt der E-Mail zeige, dass es dem Kläger nicht in erster Linie um den Schutz der Allgemeinheit vor wettebewerbswidrigen und irreführenden Aussagen gehe. Vielmehr sei es Ziel gewesen, sie die Beklagte durch die Formulierungen unter Druck zu setzen und  und ihr weiteres "Übel" in Aussicht zu stellen.

Durch das Erzwingen der Geschäftsbeziehung werde deutlich, dass einzig und allein um den eigenen geschäftlichen Vorteil gehe.

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Ein Lohnsteuerhilfeverein hat zu weitreichend geworben und muss seine Werbung in Zukunft klarer gestalten.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen