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Kategorie: Onlinerecht

LG Memmingen: Unzulässige E-Mail-Werbung bei fehlender Einwilligung

Die Übernahme von Unternehmensdaten in eine Internet-Datenbank und eine damit einhergehende Zusendung von Werbe-E-Mails ist nur zulässig, wenn der Adressat der E-Mail-Werbung im Vorfeld ausdrücklich eingewilligt hat (LG Memmingen, Urteil v. 22.12.2009 - Az.: 1 HK O 1751/09).

Die Beklagte informierte die Klägerin, dass sie ihre Unternehmensdaten in ihre Internet-Datenbank aufgenommen habe und bat um Überprüfung und ggf. Korrektur. Die Klägerin sah hierin Spam und begehrte Unterlassung.

Die Memminger Richter gaben der Klägerin Recht.

Es handle sich hier um unerlaubte Werbung, da die Dienstleistung der Beklagten - mittelbar - gefördert werde.

Da die Klägerin dem Empfang der Nachricht nicht zugestimmt habe, handle die Beklagte rechtswidrig und könne auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

 

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