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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Werbung mit Gewinnspiel für Qualitätskonzept von "MacDent"-Zahnarztpraxen zulässig

Ein Unternehmen, welches sein Konzept zur Qualitätssicherung von "MacDent"-Zahnarztpraxen mit einem Gewinnspiel bewirbt, handelt nicht wettbewerbswidrig, so die aktuelle Aussage des BGH <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile gewinnspiel-darf-mit-werbung-fuer-qualitaetskonzept-fuer-macdent-praxen-verknuepft-werden-i-zr-222-0bundesgerichtshof--20090226.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 222/06).

Klägerin war die Schleswig-Holsteinische Ärztekammer. Beklagter ein Unternehmen, welches ein Konzept zur Qualitätssicherung für Zahnarztpraxen des Labels "MacDent" entwickelt hatte und dieses in Form eines Gewinnspiels bewarb.

Die Liberalisierung kommt auch zunehmend im verkammerten Bereich der Ärzte an. So schreiben die BGH-Richter der Ärztekammer ins Stammbuch, dass eine unzulässige unsachliche Information nichts bereits deswegen vorliege, weil ein Gewinnspiel veranstaltet oder über die Tätigkeiten der Beklagten nur schlagwortartig berichtet werde.

Ein Gewinnspiel sei eine übliche Werbeform, bei der ein Verbraucher nicht erwarte, dass das gesamte Untenehmen und dessen Dienstleistungen in allen Einzelheiten beschrieben werde. Es sei vielmehr ausreichend, dass die Grundzüge des Konzepts in leicht nachvollziehbarer Art und Weise dargestellt würden. Dieser Verpflichtung sei die Beklagte nachgekommen, so dass die Klage abzuweisen sei.

 

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