Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Widerrufsrecht gilt auch bei bereits geöffneter Software-Verpackung

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile oeffnen-von-software-verpackungen-fuehrt-nicht-zum-wegfall-des-widerrufsrechts-4-u-212-09-oberlandesgericht-hamm-20100330.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.03.2010 - Az.: 4 U 212/09) hat entschieden, dass das Öffnen von in Cellophan verpackten Waren nicht das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausschließt.

Die Parteien boten beide Soft- und Hardware zum Verkauf über das Internet an.

Die Beklagte verwendete dabei u.a. folgende Klausel:

"Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind (z.B. Software-CD, bei denen die Cellophanhülle geöffnet wurde)".

Der Kläger sah dies als unzulässig an. Das Gesetz bestimme zwar, dass das Widerrufsrecht nicht bei Software greife, wenn der gelieferte Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werde <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __312d.html _blank external-link-new-window>(§ 312d Abs.4 Nr.2 BGB). Das Aufreißen einer Cellophan-Verpackung sei jedoch keine Entsiegelung.

Die Hammer Richter teilten diese Ansicht und sahen die Bestimmung daher als unzulässig an.

Die Cellophan-Hülle sei kein Siegel im Sinne dieser Vorschrift, so dass auch das Widerrufrecht weiterhin greife. Da die Beklagte dieses falsche Beispiel nenne, führe sie die Verbraucher in die Irre und begehe damit einen Wettbewerbsverstoß.

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Ein Lohnsteuerhilfeverein hat zu weitreichend geworben und muss seine Werbung in Zukunft klarer gestalten.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer mit Kundenbewertungen für ein Tierarzneimittel wirbt, haftet als Täter für irreführende Aussagen. Eine Haftung wegen „Sich-zu-eigen-Machens“…
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen