Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema <link http: www.law-podcasting.de recht-fuer-pr--und-marketing-agenturen-heute-rechtliche-besonderheiten-beim-social-media-marketing-teil-2 _blank external-link-new-window>"Recht für PR- und Marketing-Agenturen: Heute: Rechtliche Besonderheiten beim Social Media Marketing - Teil 2".
Inhalt:
Ein weiterer Podcast aus unserer neuen Reihe "Recht für PR- und Marketing-Agenturen". Heute beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Besonderheiten beim Social Media Marketing aus Sicht der PR- und Marketing-Agenturen.
Der heutige Podcast ist in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil, den <link http: www.law-podcasting.de recht-fuer-pr--und-marketing-agenturen-heute-rechtliche-besonderheiten-beim-social-media-marketing-teil-1 _blank>ersten gab es bereits letzte Woche.
Im Podcast wird behauptet, es gäbe noch keine Impressums-Entscheidung zu Webseiten auf Facebook, Twitter & Co. Bis vor wenigen Tagen war das auch richtig. Seit kurzem gibt es jedoch das Urteil des <link news wettbewerbsrecht facebook-seite-muss-vollstaendiges-impressum-haben.html _blank>LG Aschaffenburg (Urt. v. 19.08.2011 - Az.: 2 HK O 54/11), wonach eine kommerzielle Facebook-Seite ein vollständiges Impressum haben muss.