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Kategorie: Onlinerecht

OLG Saarbrücken: Registrar haftet ab Kenntnis für rechtswidrige BitTorrent-Domain "H33t.com"

Ein Registrar haftet ab Kenntnis für Domains, auf denen der Zugang zu urheberrechtswidrigen BitTorrent-Dateien vermittelt wird <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.10.2014 - Az.: 1 U 25/14).

Der Beklagte war Registrar der Domain "H33t.com". Betreiber der Domain war eine auf den Seychellen niedergelassene Firma. "H33t.com" war eine der größten BitTorrent-Webseiten der Welt und betrieb auch einen eigenen BitTorrent-Tracker.

Die Koordination zwischen allen anbietenden und nachfragenden Rechnern innerhalb eines BitTorrent-Netzwerkes übernimmt ein Tracker. Er bringt anbietende und nachfragende Nutzer zusammen.

Auf der Domain "H33t.com" war es für die User möglich, nach BitTorrent-Inhalten zu suchen und mittels der gefunden Torrent-Dateien den gewünschten Content im Netzwerk herunterzuladen.

Auf der Webseite war die Torrent-Datei eines aktuellen Musikalbum abrufbar. Die Klägerin, die die Rechte an dem Werk hatte, forderte den Registrar der Domain "H33t.com" auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Urheberrechtsverletzung gelöscht werde. 

Der Registrar leitete diese Nachricht an seinen Reseller, der die Domain verwaltete, weiter und bat diesen, die Aufforderung an seinen Kunden weiterzureichen. 

Als die Inhalte auch nach knapp 1 Woche nicht gelöscht waren, nahm die Klägerin den Registrar persönlich in Anspruch. Dieser wandte ein, er hafte nicht als Störer, da ihm eine Überwachung unmöglich sei. Darüber hinaus bringe die Dekonnektierung der Domain nichts, denn der Inhalt sei dann weiterhin direkt über eine IP-Adresse erreichbar.

Das OLG Saarbrücken bestätigt damit die vorherige Instanz, das <link http: www.raschlegal.de uploads media lg_saarbruecken__urt._v._15.01.2014__az._7_o_82-13.pdf _blank external-link-new-window>(LG Saarbrücken, Urt. v. 15.01.2014 - Az.: 7 O 82/13). Zum Ausgangsverfahren siehe unsere <link http: www.dr-bahr.com news registrar-haftet-fuer-rechtswidrige-bittorrent-domain-h33tcom.html _blank external-link-new-window>News v. 06.02.2014.

Zwar treffe, so die OLG-Richter, einen Registrar keine generelle Überwachungspflicht über seine Kunden. In dem Moment jedoch, wo der Registrar auf offensichtliche Rechtsverletzungen hingewiesen werde, müsse er tätig werden.

Es sei angemessen und verhältnismäßig, wenn er dann die Domain (vorläufig) sperre, weil der Domain-Inhaber auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nicht reagiere.

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