Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Mitstörerhaftung des Domain-Registrars ab Kenntnis für Persönlichkeitsverletzungen

Ein Domain-Registar der bei Persönlichkeitsverletzungen, die ein Kunde auf den bei ihm registrierten Domains begeht, ab Kenntnis nicht aktiv wird und notfalls die Domain deaktiviert, haftet als Mitstörer <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile domain-registrar-muss-bei-persoenlichkeitsverletzungen-aktiv-werden-ansonsten-haftet-er-als-mitstoerer-kammergericht-berlin-20140710 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Beschl. v. 10.07.2014 - Az.: 10 W 142/13).

Im vorliegenden Fall erlangte der Domain-Registrar Kenntnis davon, dass auf der Domain, die ein Kunde bei ihm registriert hatte, Persönlichkeitsverletzungen (hier: Veröffentlichung von personenbezogenen Daten), begangen wurden. Das Unternehmen wurde nicht weiter aktiv, sondern berief sich auf seine neutrale Stellung als Registrar. Insbesondere sperrte es nicht die Domain, da dadurch auch die Webseiten anderer unbeteiligter Dritte betroffen gewesen wären.

Dieser Ansicht hat das KG Berlin eine klare Absage erteilt.

Ein Domain-Registrar müsse bei Persönlichkeitsverletzungen, die ein Kunde oder sonstigter Dritter auf den bei ihm registrierten Domains begehe, aktiv werden und notfalls die Domain deaktivieren. Eine solche Pflicht treffe ihn auch dann, wenn unbeteiligte Dritte durch die Aktivierung betroffen seien. Bleibe er trotz Kenntnis passiv, hafte er als Mitstörer für die begangenen Persönlichkeitsverletzungen.

Rechts-News durch­suchen

14. November 2025
Ein alkoholfreies Getränk darf laut EU-Recht nicht als "Gin" bezeichnet werden, da dies beim Verbraucher eine irreführende Einschätzung hervorrufen…
ganzen Text lesen
14. November 2025
Der EuGH erlaubt Newsletter-Werbung an Bestandskunden auch ohne Kauf und ohne DSGVO-Einwilligung, wenn ein kommerzielles Ziel verfolgt wird und die…
ganzen Text lesen
12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen