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Kategorie: Onlinerecht

AG Rendsburg: Schadensersatzpflicht bei vorzeitiger Sperrung eines DSL-Zugangs

Bei der unberechtigten Sperrung eines DSL-Zugangs vor dem Vertragsende steht dem Kunden ein Schadensersatz-Anspruch zu, so das AG Rendsburg <link http: www.online-und-recht.de urteile sperrung-eines-dsl-zugangs-vor-vertragsende-rechtfertigt-schadensersatz-18-c-941-08-amtsgericht-rendsburg-20090604.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.06.2009 - Az.: 18 C 941/08).

Die Beklagte, ein Telekommunikations-Anbieter, sperrte irrtümlicherweise vor Vertragsende den privaten DSL-Zugang des Klägers. Nachdem der Internet-Anschluss nicht mehr funktionierte, suchte der Kläger selbst 4 Stunden lang den Fehler, ohne die Hotline des Anbieters zu kontaktieren. Für diese Mühen wollte der Kläger Schadensersatz.

Zu Recht wie das AG Rendsburg. Werde ein bestehender Internet-Zugang unberechtigterweise gesperrt, mache sich der Anbieter schadensersatzpflichtig.

Der Kläger habe jedoch im vorliegenden Fall keinen Anspruch hinsichtlich der nutzlos aufgewendeten 4 Stunden, da er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen habe. Denn anstatt dass er stundenlang selbst nach der Lösung des Fehlers suchte, hätte er vielmehr gleich den Support der Beklagten anrufen müssen. Dann wäre ihm sofort der Grund für das Nichtfunktionieren des Internet-Anschluss mitgeteilt worden, so dass die zeitaufwändige Fehlersuche vermieden worden wäre.

 

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