Der Schokoladen-Riegel "Winergy" ist eine unlautere Nachahmung des bekannten Produktes "Snickers" und damit wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs koeln j2013 _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 20.12.2013 - Az.: 6 U 85/13).
Die Beklagte vertrieb einen Schokoladen-Riegel mit dem Namen "Winergy". Die Klägerin, die u.a. die Rechte am bekannten Produkt "Snickers" hatte, sah hierin eine unzulässige Nachahmung, da die Verpackung größtenteils identisch sei.
Die Verpackungen der "Snickers"-Schokoladenriegel verfügten über eine beträchtliche wettbewerbliche Eigenart. Charakteristisch sei der auf der Schauseite mittig angeordnete, in blauen, leicht nach rechts geneigten Großbuchstaben gehaltene Schriftzug der Produktbezeichnung, welcher auf einer länglichen weißen, von einer roten Linie umrandeten Fläche angebracht sei. Auf der daran angrenzenden dunkelbraunen Fläche fänden sich verstreute Abbildungen von gleichsam schwebenden halben und ganzen geschälten gelbbraunen Erdnüssen.
Die Klägerin vertrieb ihr Produkt bereits seit etwa 30 Jahren in Deutschland und machte damit jährliche Umsätze von ca. 100 Mio. EUR bei einem gleichzeitigen beträchtlichen Werbeaufwand von mehreren Millionen EUR.
Die Verpackung des "Winergy"-Schokoladenriegels lehne sich erkennbar an diejenige der "Snickers"-Riegel an, indem sie den Gesamteindruck prägende Gestaltungsmerkmale übernehme und in einer Form abwandle, die der Verpackung keine grundlegend andere Anmutung verleihe.
Es liege daher eine wettbewersbwidrige Nachahmung vor.