Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Koblenz: Steuerberater darf sich neben Berufsbezeichnung nicht "Vorsitzender Richter a.D." nennen

Der Beklagte, ein Rechtsanwalt und Steuerberater, ist früher im Landesdienst als Vorsitzender Richter am Finanzgericht tätig gewesen. Er führt im geschäftlichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung Steuerberater den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“. Die Klägerin, eine auch auf steuerrechtlichem Gebiet tätige Rechtsanwaltsgesellschaft, verlangt vom Beklagten die Unterlassung der Führung dieses Zusatzes, da sie irreführend sei. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Auf die Berufung der Anwaltsgesellschaft hat der 4. Zivilsenat in Freiburg, der unter anderem für Streitsachen wegen unlauteren Wettbewerbs zuständig ist, den Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, im beruflichen Verkehr neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ zu führen. Der Senat hat ausgeführt:

Die Anwaltsgesellschaft könne als Mitbewerberin von dem beklagten Steuerberater nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) Unterlassung verlangen.

Gemäß § 43 Abs. 2 StBerG sei die Führung weiterer Berufsbezeichnungen nur gestattet, wenn sie amtlich verliehen worden seien. Andere Zusätze und der Hinweis auf eine ehemalige Beamteneigenschaft seien im beruflichen Verkehr unzulässig. Der Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ stelle keine "weitere Berufsbezeichnung" im Sinne dieses Gesetzes dar und sei auch nicht amtlich verliehen. Die zutreffende Berufsbezeichnung für die frühere Tätigkeit des Beklagten sei vielmehr „Richter“.

Der Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ sei außerdem mit dem ausdrücklich untersagten Hinweis auf eine ehemalige Beamteneigenschaft wie zum Beispiel „Regierungsdirektor a.D.“ vergleichbar und nach dem Normzweck des Gesetzes als entsprechender Hinweis unzulässig.

Die Revision ist nicht zugelassen worden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 24.08.2012

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen