Auf Law-Vodcast.de, dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema <link http: www.law-vodcast.de die-strafrechtliche-haftung-eines-compliance-officers _blank>"Strafrechtliche Haftung eines Compliance Officers".
Inhalt:
Der BGH hat vor kurzem <link http: www.online-und-recht.de urteile zur-persoenlichen-haftung-von-compliance-officern-5-str-394-08-bundesgerichtshof--20090717.html _blank>(Urt. v. 17.07.2009 – Az.: 5 StR 394/08) festgestellt, dass den Leiter der Innenrevision – auch Compliance Officer genannt – eine Verpflichtung dafür treffen kann, Straftaten zu unterbinden.
Das heutige Video beschäftigt sich also mit der Frage, wann und unter welchen Umständen ein solcher Compliance Officer sich strafbar macht, wenn er nicht bestimmte Straftaten in seiner Firma unterbindet.