Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

OLG Frankfurt a.M.: Streitwert für DSGVO-Ansprüche bei Deezer-Datenleck liegt bei 3.000,- EUR

Der Streitwert für DSGVO-Ansprüche bei einem Deezer-Datenleck liegt bei 3.000 Euro.

Für Streitigkeiten, die DSGVO-Ansprüche (u.a. Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz) wegen eines Deezer-Datenlecks zum Gegenstand haben, liegt der Streitwert bei 3.000,- EUR (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.07.2024 - Az.: 6 W 46/24).

Der Kläger machte datenschutzrechtliche Ansprüche wegen einer behaupteten Datenschutzpanne beim Musikstreaming-Dienst Deezer geltend, u.a. auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Schadensersatz von mindestens 1.000,- EUR.

Das OLG Frankfurt a.M. hatte nun zu beurteilen, welcher Streitwert für die vorliegende Auseinandersetzung festzusetzen war.

Die Frankfurter Richter legten einen Betrag von insgesamt 3.000,- EUR als angemessen fest:

- für den Anspruch auf Schadensersatz: 1.000,- EUR
- für den Anspruch auf Feststellung:         500,- EUR
- für den Anspruch auf Unterlassung:     1.000,- EUR
- für den Anspruch auf Auskunft:              500,- EUR

Die Juristen betonen auch, dass es sich dabei um keine Entscheidung im konkreten Einzelfall handle, sondern diese Grundsätze in allen Deezer-Datenlecks annehmen wird:

“Der Senat sich hieraus ergebenen Gesamtstreitwert von 3.000 € nimmt der Senat nicht nur in diesem Verfahren an; er wird eine derartige Festsetzung nunmehr - sofern nicht im Einzelfall konkrete Umstände eine andere Entscheidung bedingen - in Verfahren der vorliegenden Art betreffend Deezer-Datenlecks regelmäßig praktizieren, unabhängig davon, ob bei identischem Rechtsschutzziel eine Aufspaltung der Anträge den Anschein eines umfangreicheren Prozessstoffs suggerieren soll.”

Rechts-News durch­suchen

23. September 2026
Weil Google Standortdaten intransparent erhoben und länger als nötig gespeichert hat, hat die irische Datenschutzbehörde ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von…
ganzen Text lesen
23. September 2026
Wer wegen einer verschwundenen Einsatzakte Schmerzensgeld fordert, hat keinen Anspruch, wenn die DSGVO auf diese Akten gar nicht anwendbar ist.
ganzen Text lesen
21. September 2026
Einfache PDF-Scans, die lediglich Bilder der Dokumente enthalten und keinen Text, sind kein echtes maschinenlesbares Format im Sinne von Art. Art. 20…
ganzen Text lesen
18. September 2026
Der BGH fragt den EuGH, wann eine private Datenverarbeitung unter die Haushaltsausnahme der DSGVO fällt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen