Für Streitigkeiten, die DSGVO-Ansprüche (u.a. Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz) wegen eines Deezer-Datenlecks zum Gegenstand haben, liegt der Streitwert bei 3.000,- EUR (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.07.2024 - Az.: 6 W 46/24).
Der Kläger machte datenschutzrechtliche Ansprüche wegen einer behaupteten Datenschutzpanne beim Musikstreaming-Dienst Deezer geltend, u.a. auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Schadensersatz von mindestens 1.000,- EUR.
Das OLG Frankfurt a.M. hatte nun zu beurteilen, welcher Streitwert für die vorliegende Auseinandersetzung festzusetzen war.
Die Frankfurter Richter legten einen Betrag von insgesamt 3.000,- EUR als angemessen fest:
- für den Anspruch auf Schadensersatz: 1.000,- EUR
- für den Anspruch auf Feststellung: 500,- EUR
- für den Anspruch auf Unterlassung: 1.000,- EUR
- für den Anspruch auf Auskunft: 500,- EUR
Die Juristen betonen auch, dass es sich dabei um keine Entscheidung im konkreten Einzelfall handle, sondern diese Grundsätze in allen Deezer-Datenlecks annehmen wird:
“Der Senat sich hieraus ergebenen Gesamtstreitwert von 3.000 € nimmt der Senat nicht nur in diesem Verfahren an; er wird eine derartige Festsetzung nunmehr - sofern nicht im Einzelfall konkrete Umstände eine andere Entscheidung bedingen - in Verfahren der vorliegenden Art betreffend Deezer-Datenlecks regelmäßig praktizieren, unabhängig davon, ob bei identischem Rechtsschutzziel eine Aufspaltung der Anträge den Anschein eines umfangreicheren Prozessstoffs suggerieren soll.”