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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Telefonunternehmen muss Kunden auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

Ein Telekommunikations-Unternehmen ist verpflichtet, einen langjährigen Kunden auf auffällig hohe Rechnungen von sich aus hinzuweisen, so das LG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile anschlussinhaber-verpflichtet-auffaellig-hohe-telefonrechnungen-zu-ueberpruefen-7-o-470-09-landgericht-bonn-20100601.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.06.2010 - Az.: 7 O 470/09).

Die Klägerin war langjährige Kundin bei dem verklagten Telefonanbieter. Nachdem sie von dem Unternehmen einen DSL-Router gekauft und installiert hatte, explodierten unerwartet die monatlichen Kosten. Nach Meinung der Klägerin war der Router falsch vorprogrammiert, so dass er dauerhaft eine Internet-Verbindung aufrecht erhielt. 

Nachdem das verklagte Unternehmen 5.000,- EUR eingezogen hatte, klagte die Kundin auf Rückzahlung.

Die Richter sprachen der Klägerin nur einen Teil der Summe zu, nämlich 3.000,- EUR.

Das Telefon-Unternehmen habe hier seine Fürsorgepflicht verletzt, da es die langjährige Kundin nicht von sich aus auf die hohen Kosten aufmerksam gemacht habe. Auch wenn es sich um ein Massengeschäft handle, müsse die Firma in der Lage sein, auf derartige Vorfälle zu reagieren.

Jedoch treffe die Klägerin ein Mitverschulden, denn erst nach einigen Monaten sei der Klägerin die hohen Kosten aufgefallen. 

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