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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "TIP der Woche" als Wort-Bild-Marke für Bücher und Zeitschriften geschützt

Die Bezeichnung "TIP der Woche" kann als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Zeitschrift und Bücher eingetragen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile wort-bild-markenschutz-fuer-tip-der-woche-fuer-bereiche-zeitschrift-und-buecher-29-w-pat-174-10-bundespatentgericht--20100923.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl v. 23.09.2010 - Az.: 29 W (pat) 174/10).

Der Kläger begehrte die Anmeldung für "TIP der Woche" als Wort-Bild-Marke für die Bereiche Zeitschriften und Werbung. Der Schriftzug wurde dabei von einem Rahmen umrundet, die Fläche war farblich unterlegt. Das Wort "TIP" wurde dabei wesentlicher größer abgedruckt als der restliche Text. Das DPMA lehnte eine Eintragung ab.

Die Richter des BPatG hingegen waren anderer Ansicht und ließen die Eintragung zu.

Zur Begründung führten sie aus, dass das angemeldete Kennzeichen als Verbraucherhinweis verstanden werde. Der durchschnittliche Kunde werde darin die Bedeutung "Ratschlag für den Zeitraum einer Woche" sehen. Dabei stamme das Wort "TIP" aus dem Englischen und habe Einzug in den allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland gefunden.

Da die Marke für die Bereiche Zeitschriften und Bücher angemeldet worden sei, werde der Kunde aufgrund des fehlenden unmittelbaren und beschreibenden Hinweises auch keinen betriebsbezogenen Gesichtspunkt herleiten.

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