Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: TK-Anbieter muss auf nicht verfügbare Preselection für bestimmten Telefonanschluss hinweisen

Über den Fall einer irreführenden Werbung für einen Telefonanschluss bei fehlender Call-by-Call-Option hatte das OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-fuer-telefonanschluss-bei-fehlender-call-by-call-option-29-u-3255-08-oberlandesgericht-muenchen-20090205.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.02.2009 - Az.: 29 U 3255/08) zu entscheiden.

Klägerin und Beklagte waren beides TK-Unternehmen.

Im Internet bewarb die Beklagte ein Angebot unter der Bezeichnung "Maxi Komplett", das nicht nur für die DSL-Nutzung, sondern auch für Telefonverbindungen in das Festnetz eine Flatrate vorsah. Die Internet-Werbung enthielt aber keinen Hinweis darauf, dass bei diesem Anschluss weder Call-by-Call noch Preselection möglich war.

Diesen Werbeauftritt hielt die Klägerin für irreführend und damit wettbewerbswidrig.

Diese Ansicht teilten die Münchener Richter und verurteilten die Beklagte zur Unterlassung. Die Online-Werbung sei irreführend, da der durchschnittliche Verbraucher davon ausgehe, dass er bei Nutzung der Leistungen der Beklagten davon ausgehe, auch weiterhin die Möglichkeiten Call-by-Call und Preselection zu haben. Da dies aber nicht der Fall sei, treffe das Unternehmen eine Hinweispflicht.

Es müsse seine Kunde vorab über alle relevanten Details informieren, die für eine Kaufentscheidung relevant seien. Hierzu gehöre auch der Umstand, dass manche Optionen nicht möglich seien.

Da dieser Hinweis in der Werbung unterblieben sei, würden die Verbraucher unzulässig in die Irre geführt.

 

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen