Die Auszeichnung "Trainer des Jahres" ist irreführend, wenn nur Mitglieder der auslobenden Vereinigung an diesem Wettbewerb teilnehmen dürfen (LG Baden-Baden, Urt. v. 18.01.2012 - Az.: 5 O 100/11).
Der Beklagte betrieb eine Traineragentur und warb mit der Auszeichnung "Trainer des Jahres" unter Verwendung des Siegels einer "Europäischen Trainer Allianz".
Das LG Baden-Baden stufte dies als irreführend uns somit wettbewerbswidrig ein.
Von einer solchen Auszeichnung erwarte die Öffentlichkeit, dass sie von einer neutralen und fachlich kompetenten Stelle nach einem objektiven Prüfungsverfahren vergeben worden sei. Dies sei hier gerade nicht der Fall. So würden nur Trainer, die Mitglied der auslobenden Organisation sind, ausgezeichnet werden können.
Die Werbung sei auch deswegen irreführend, weil ein europäischer Teilnehmerkreis erwartet werde, in Wahrheit aber die Auswahl fast ausschließlich nur unter Trainern aus dem Inland getroffen werde.