Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

LG Gera: Übermittlung von Daten an Wirtschaftsauskunftei bei geringer Forderung unzulässig

Die Übermittlung von Daten an eine Wirtschaftsauskunftei ist unverhältnismäßig, wenn Grundlage der Datenweitergabe eine streitige und offene sowie sehr geringe Forderung aus einem Mobilfunkvertrag ist <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile bei-geringer-forderung-weitergabe-der-daten-an-auskunftei-unverhaeltnismaessig-3-o-1-10-landgericht-gera-20100106.html _blank external-link-new-window>(LG Gera, Beschl. v. 06.01.2010 - Az.: 3 O 1/10).

Die Klägerin hatte mit der Beklagten, einem Telekommunikationsunternehmen, einen Mobilfunkvertrag geschlossen. Die Parteien stritten im Laufe der Zeit um eine offene Forderung, deren genaue Höhe streitig war. Unstreitig war jedoch, dass es sich bei dem Gesamtbetrag um eine geringe Forderung handelte.

Die Beklagte übermittelte diese ausstehenden Zahlungen an eine Wirtschaftsauskunftei.

Dies stufte das LG Gera als rechtswidrig ein.

Zwar könne es durchaus berechtigt sein, wenn offene Forderungen an eine Auskunftei gemeldet würden. Jedoch müsse in jedem Einzelfall eine konkrete Interessensabwägung stattfinden, ob eine Übermittlung erlaubt sei oder nicht.

Im vorliegenden Fall handle es sich lediglich um eine sehr geringe Forderung, so dass die Datenweitergabe unverhältnismäßig sei. Bei Abwägung der konkreten Interessen überwiege nämlich das Recht der Klägerin auf ihre informationelle Selbstbestimmung.

Rechts-News durch­suchen

25. September 2025
Ein Bürger scheitert mit seiner Klage gegen gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen, da keine Grundrechtsverletzung erkennbar ist.
ganzen Text lesen
23. September 2025
Ein Crêpes-Verkäufer darf am Friedberger Herbstmarkt teilnehmen, weil die Stadt Friedberg die Ablehnung nicht ausreichend begründet hat.
ganzen Text lesen
18. September 2025
Verluste durch Telefonbetrug gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich nicht absetzbar.
ganzen Text lesen
17. September 2025
Ein Reiseveranstalter muss sich falsche Werbeaussagen des Reisebüros zurechnen lassen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen