Nach übereinstimmenden Medienberichten, u.a. die <link http: www.sueddeutsche.de geld bund-plant-neue-gesetze-schaerfere-auflagen-fuer-spielhallen-1.1079974 _blank external-link-new-window>Süddeutsche Zeitung, plant der Bund - parallel zu der von den Ländern durchgeführten Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrages - eine umfassende Reform des Automaten- und Spielhallen-Bereichs.
Angedacht sind neben der Reduzierung der Höchstverluste und eine Decklung der Maximalgewinne ein umfangreiches Werbeverbot für Spielstätten-Betreiber.
Diskutiert wird auch, ob die bislang erteilten Konzessionen nicht nach Ablauf einer bestimmten Zeitraumes - u.a. wird von 5 Jahren gesprochen - auslaufen.
Die angedachten Neuerungen stoßen bei der Automatenindustrie auf erbitterten Widerstand. Der Vorsitzende des Verbandes der Automatenindustrie (VDAI), Paul Gauselmann, kritisierte vehement die Reform und sprach in diesem Zusammenhang von "Enteignung".
Von den Seiten des Verbandes wird vor allem moniert, dass die staatlichen Anbieter, die mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen hätten, sich auf diese Weise der unliebsamen Konkurrenz entledigen wollten.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Es ist kein Zufall, dass neben der auf Länderebene betriebenen Reform des Glücksspiel-Staatsvertrages nunmehr auch der Bund aktiv im Bereich des Glücksspielrechts wird und umfangreiche Neuerungen ankündigt.
Der EuGH hat nämlich Ende letzten Jahres in seinen Grundlagen-Urteilen entschieden, dass der deutsche Staat Sportwetten, Lotterien und den Automatenbereich in rechtswidriger Weise ungleich behandle. Während bei den Sportwetten und Lotterien ein staatliches Monopol mit sehr restriktiven Regelungen herrsche, bestehe eine solche Exklusivität im Bereich der Spielhallen nicht. Dieses Ungleichgewicht müsse aufgehoben werden, so die Europa-Richter.
Den Ländern fehlt für den Bereich der Automaten und Spielhallen die Gesetzgebungskompetenz. Zuständig ist hier nach der GewO und der daraus resultierenden SpielVO ausschließlich der Bund. Daher auch die aktuellen Bemühungen.