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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Unbegründete wettbewerbsrechtliche Abmahnung begründet Schadensersatz-Anspruch

Eine unbegründete wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann einen Schadensersatzanspruch des zu Unrecht Abgemahnten begründen (LG Hamburg, Urt. v. 08.05.2012 - Az.: 407 HKO 15/12).

Beide Parteien vertrieben Waren online. Der Beklagte mahnte im April 2011 einen angeblichen Wettbewerbsverstoß des Klägers ab. Es erfolge eine fehlerhafte Belehrung hinsichtlich der Rücksendekosten im Rahmen der Widerrufsbelehrung lautete der Vorwurf. Der Kläger wies diese Beanstandung zurück. Daraufhin verfolgte der Beklagte seinen geltend gemachten Anspruch nicht weiter.

Fünf Monate später mahnte der Beklagte den Kläger erneut ab, weil angeblich keine Widerrufsbelehrung vorhanden sei. Das Abmahnschreiben enthielt die fast wortgleichen Ausführungen wie die vorherige Nachricht.

Auch hier wies der Kläger sämtliche Ansprüche zurück und machte nun Ersatz der Aufwendungen für die zweite Abmahnung geltend.

Das LG Hamburg bejahte einen Schadensersatz, da der Beklagte in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers eingegriffen habe.

Spätestens bei der 2. Abmahnung hätte dem Beklagten auffallen müssen, dass der Vorwurf unberechtigt sei. Der Beklagte habe sich vielmehr von sachfremden Erwägungen leiten lassen, nämlich eine Vielzahl von Abmahnungen auszusprechen, um so einen finanziellen Vorteil zu erlangen.

Aufgrund der besonderen Umstände sei daher von einem Rechtsmissbrauch des Beklagten auszugehen, der zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichte.

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