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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Unberechtige Domain-Sperrung bei SEDO ist Schutzrechtsverwarnung

Eine unberechtigte Domain-Sperrung bei SEDO ist eine Schutzrechtsverwarnung, die den Ersatz der Anwaltskosten auslöst <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2013 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2013 - Az.: 2a 42/13).

Der Kläger betrieb auf der Domain "markenboerse.de" seit mehreren Jahren Domain-Parking. Der Beklagte war Inhaber einer entsprechenden Wort-Bildmarke. Der Beklagte ließ den Kläger wegen einer angeblichen Markenverletzung abmahnen und erwirkte auch eine Sperrung der Domain beim Parking-Anbieter SEDO.

Erst als der Kläger anwaltlich die Entsperrung der Domain verlangte, verzichtete der Beklagte auf seine Ansprüche.

Im vorliegenden Prozess begehrte der Kläger die Erstattung seiner Anwaltskosten, die zur Verteidigung angefallen waren.

Das LG Düsseldorf bejahte einen Erstattungsanspruch.

Der Beklagte könne keinen Anspruch aus seiner Wort-Bildmarke hinsichtlich der Domain herleiten. Denn geschützt sei nur die konkrete Ausformung in Wort und Bild. Hier habe der Kläger jedoch nur den Textbestandteil geschützt, so dass keine Markenverletzung vorliege.

Die unberechtigte SEDO-Sperrung wertete das Gericht als Schutzrechtsverwarnung, die einen Erstattungsanspruch auslöse. Denn der Kläger konnte während der Sperrung seine Domain nicht mehr für Parking-Zwecke nutzen.

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