Trifft ein Provider keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen, so dass Kunden eine Vielzahl von unberechtigten KK-Anträgen auf einen Domainwechsel stellen können, so liegt hierin ein Rechtsverstoß <link http: www.webhosting-und-recht.de urteile schadensersatz-wegen-vielzahl-von-kk-antraegen-zur-aenderung-des-whois-registers-6-u-65-09-oberlandesgericht-frankfurt-20100519.html _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 19.05.2010 - Az.: 6 U 65/09).
Der Beklagte, ein Provider, stellte im Kundenauftrag eine Vielzahl von KK-Anträgen an die DENIC für die Domains, die von dem Kläger und dessen Geschäftspartner gehalten wurden. Der Kläger widersprach den KK-Einträgen. Dennoch stellte der Beklagte erneut KK-Anträge und begehrte damit die Änderung der WHOIS-Daten.
Sie erklärten, dass der Beklagte durch die Vielzahl der KK-Anträge den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt habe. Er sei Täter dieser Handlung und hafte damit dem Kläger gegenüber auf Schadensersatz. Im Rahmen des ihm Zumutbaren müsse er die Organisation seines Betriebes darauf ausrichten, dass nur zulässige KK-Anträge durchgeführt würden.