Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankenthal: Und wieder: Dateifragmente eines Filmes in P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung

Das LG Frankenthal bleibt bei seiner bisherigen Einschätzung, dass Dateifragmente eines Filmes in einer P2P-Tauschbörse keine Urheberrechtsverletzung sind. Es handle sich, so das Gericht, um um kein vollständiges, lauffähiges Werk (LG Frankenthal, Urt. v. 22.07.2016 - Az.: 6 S 22/15).

Eine nur teilweise zur Verfügung gestellte Datei sei im Hinblick auf die darin enthaltenen Daten nämlich regelmäßig nicht lauffähig und konsumierbar, weshalb das Zurverfügungstellen einer derartigen Teildatei keine - auch nur teilweise - Nutzung des geschützten Werkes darstelle. Es handle sich in diesem Fall demnach nicht um isoliert nutz- oder wahrnehmbare Werkteile, sondern lediglich um Datenmüll.

Das LG Frankenthal hatte diese Rechtsansicht bereits auch in zeitlich frühereren Entscheidungen geäußert.

Die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Rechts-News durch­suchen

20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Sampling ist als Pastiche zulässig, wenn es erkennbar auf ein Werk anspielt und mit wahrnehmbaren Unterschieden einen künstlerischen Dialog führt.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Ein Fotograf erhält 5.100,- EUR Schadensersatz, weil eine Firma seine Architekturfotos jahrelang ohne Namensnennung online nutzte.
ganzen Text lesen
08. April 2026
Eine Illustratorin scheitert mit ihrer Klage gegen Filmproduzenten wegen angeblicher Übernahme ihrer Buchillustrationen, da keine prägenden,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen