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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Unerlaubte Telefonwerbung zur Rückgängigmachung einer Kündigung

Das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile telefonwerbung-nach-kuendigung-des-anschlusses-unzulaessig-6-u-1-09-oberlandesgericht-koeln-20090605.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.06.2009 - Az.: 6 U 1/09) hat entschieden, dass es einem Telefon-Anbieter nicht erlaubt ist, seine Ex-Kunden ohne Einwilligung telefonisch anzurufen und zur Rückgängigmachung der Kündigung zu bewegen.

Das beklagte TK-Unternehmen rief seine Kunden, die die Kündigung ihres Anschlusses erklärt hatten und bei denen der Wechsel zu einem anderen Anbieter kurz bevorstand, ungefragt an und versuchte sie zur Rückgängigmachung der Kündigung zu bewegen.

Die Kölner Richter sahen hierin einen Wettbewerbsverstoß.

Zu den Kunden habe seit deren Kündigung keine Geschäftsverbindung mehr bestanden. Ohnehin sei aus einer Geschäftsverbindung nicht das Einverständnis herzuleiten, durch Werbeanrufe von dem Entschluss abgehalten zu werden, den Anschlussanbieter zu wechseln, so das OLG Köln.

Das Verhalten des Unternehmens sei daher rechtswidrig.

 

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