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Kategorie: Onlinerecht

LG Karlsruhe: Wann Telefonwerbung bei Mehrpersonenhaushalten erlaubt ist

Mit der Frage, wann und unter welchen Umständen Telefonwerbung bei Mehrpersonenhaushalten erlaubt ist, hatte sich das LG Karlsruhe <link http: www.online-und-recht.de urteile unerlaubte-telefonwerbung-gegenueber-einem-mitanschlussinhaber-landgericht-karlsruhe-20161117 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.11.2016 - Az.: 15 O 75/16 KfH) zu beschäftigen.

Die Beklagte rief bei einer bestimmten Telefonnummer zu Werbezwecken an. Dort meldete sich eine andere Person als die, für die eine Einwilligung vorlag. Denn es handelte sich um einen Mehrpersonenhaushalt, bei dem sich die Bewohner den Anschluss teilten.

Nun stellte sich dem Gericht die Frage, ob bereits der erste Telefonanruf unerlaubt war.

Das LG Karlsruhe hat dies verneint. In einem solchen Fall liege nicht bereits in dem Call ein Wettbewerbsverstoß. Vielmehr seien die gesetzlichen Regelungen dahingehend auszulegen, dass in einer derartigen Konstellation der werbende Anrufer klarstellen müsse, dass er nur mit der Person sprechen möchte, die in den Anruf eingewilligt habe.

Rechtswidrig sei es hingegen, die Gelegenheit zu nutzen und gegenüber dem aktuellen Gesprächspartner zu werben. Denn gegenüber dieser Person würde es an der notwendigen Zustimmung fehlen.

In dem Rechtsstreit hatte die Anruferin nicht nach der Person gefragt, für die eine Einwilligung vorlag, sondern hatte direkt den Angerufenen umworben. Das Gericht bejahte daher einen Rechtsverstoß.

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