Ein ungebrauchtes, aber 20 Jahres altes Produkt darf auf eBay.de nicht als neuwertige Ware verkauft werden <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrendes-ebay-angebot-20-jahres-alte-unbenutzte-ware-ist-nicht-neu-landgericht-aachen-20150113 _blank external-link-new-window>(LG Aachen, Urt. v. 13.01.2015 - Az.: 41 O 60/14).
Der Beklagte bot bei eBay Kugellager wie folgt an:
"neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung“
und
"Lager stammt aus einer Lagerauflösung ist NEU und original verpackt. Es sind mehrere Lager vorhanden.“
Die Produkte waren zwar ungebraucht, lagen aber seit 20 Jahren auf Lager.
Das LG Aachen sah angesichts dieser Umstände den Beschreibungstext als irreführend an.
Wenn ein eBay-Artikel als "neu" deklariert werde, sei aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers davon auszugehen, dass der Artikel fabrikneu sei. Als fabrikneu könne eine Ware nur dann gelten, wenn sie noch nicht benutzt worden sei, durch Lagerung keinen Schaden erlitten habe und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt werde.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Angesichts der jahrelangen Lagerung könne eine Beschädigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Es sei daher unzulässig, solche Waren als neuwertig zu bezeichnen.