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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unitymedia darf WifiSpot beim Kunden nicht ungefragt freischalten

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf WLAN-Hotspots (WifiSpots) beim Kunden nicht ungefragt freischalten <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 09.05.2017 - Az.: 31 O 227/16).

Anfang des Jahres 2016 teilte Unitymedia seinen Kunden mit, dass sie die Konfiguration der WLAN-Router zur Erstellung eines flächendeckenden WLAN-Netzes in der Weise ändern werde, dass auch Dritte auf diese Router zugreifen und sich so mit dem Internet verbinden könnten. Nur wenn der Kunde innerhalb von vier Wochen widersprach, erfolgte keine solche Freischaltung.

Das LG Köln stufte dieses Vorgehen als wettbewerbswidrig ein.

Es handle sich um einen Fall der unzumutbaren Belästigung iSd. <link https: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __7.html _blank external-link-new-window>§ 7 UWG.

Die Richter ziehen eine Analogie zum Fall der unerwünschten Kreditkartenübersendung durch eine Bank, die der BGH in der Vergangenheit als unerlaubt eingestuft hatte (BGH, Urt. v. 03.03.2011 - Az.: I ZR 167/09).

Die identische Problematik, so die Robenträger, trete im vorliegenden Fall auf. Auch hier werde der Kunden gezwungen, sich ungefragt und unfreiwillig mit den konkreten Maßnahmen zu befassen, falls er nicht ohne jegliche Prüfung eine Änderung hinnehmen möchte.

Angesichts der zunehmenden Komplexität der technischen Möglichkeiten und aufgrund des Umstands, dass Teile der Bevölkerung (u.a. ältere Leute) hier bereits den Anschluss an das technische Verständnis verloren haben dürften, stellt dies ein belästigendes Ereignis für die Kunden dar. Dem entspreche, dass viele Kunden die technischen Vorgänge rund um die Zurverfügungstellung von (kabellosem) Telefon und Internet über sogenannte . Router oder Modem aufgrund der zunehmenden technischen Komplexität nicht mehr oder nicht mehr vollständig verstehen würden und angesichts der aktuell häufigen Berichterstattung in den Medien über Themen des "Datenklaus" von dem Gedanken eines weiteren Signals über das bei ihnen im häuslichen Bereich befindliche Zugangsendgerät erheblich verunsichert sind.

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