Der Unternehmenszusatz "&Associates" ist nur dann zulässig, wenn neben dem eigentlichen Inhaber, der im Namen genannt wird, noch mehrere Partnern vorhanden sind (OLG Kalrsruhe, Urt. v. 28.03.2012 - Az.: 6 U 146/10).
Die verklagte Rechtsanwältin trat unter der Label "Dr. R(...) & Associates" auf. Dabei war sie alleinige Inhaberin der Kanzlei und wurde nur von einer angestellten Rechtsanwältin unterstützt. Sie trat mit diesem Zusatz sowohl auf ihrem Briefkopf als auch im Internet auf.
Die Angabe "&Associates" sei im vorliegenden Fall irreführend, so die Karlsruher Richter. Der Zusatz lasse den potentiellen Mandanten vermuten, dass in der Kanzlei neben der Inhaberin selbst mindestens zwei weitere Berufsträger tätig seien.
Dies sei aber gerade hier nicht der Fall, so dass der Verkehr in die Irre geführt werde.