Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Unternehmer trifft keine Aufklärungspflicht bei Online-Kauf eines individuellen Notebooks

Ein Unternehmer ist nicht verpflichtet, den Kunden bei Online-Kauf eines individuell konfigurierten Notebook über die genauen tatsächlichen Umstände des Ausschlusses des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht aufzuklären. Es reicht vielmehr aus, wenn lediglich über das Nichtbestehen des Widerrufsrecht informiert wird <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 27.06.2014 - Az.: 5 U 162/12).

Die Beklagte veräußerte online individuell konfigurierbare Notebooks und teilte ihren Kunden lediglich mit, dass bei diesen Geräten das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Die Klägerin, ein Verbraucherverband, hielt dies für unzulässig. Ein pauschaler Ausschluss des Widerrufsrecht komme nicht in, da der BGH (NJW, 2003, 1665) bereits entschieden habe, dass die Kosten eines Rückbaus für den Unternehmer nur dann unzumutbar sind, wenn sie höher als 5% des Warenwertes sind.

Das KG Berlin stufte das Verhalten des Unternehmens als rechtlich einwandfrei ein

Die Firma müsse zwar über das Nichtbestehen des Widerrufsrecht informieren. Dafür genüge es jedoch die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes. Darüber hinausgehende Informationen müsse das Unternehmen dem Verbraucher nicht zukommen.

Ein solches Verhalten sei zwar wenig kundenfreundlich, es sei aber weder gesetzeswidrig noch wettbewerbsrechtlich unlauter. Eine gesetzliche Pflicht, die einen Verkäufer dazu verpflichte, die Umstände eines Ausschlusses anzugeben, bestünde nicht. Zumal die Beurteilung, ob eine konkrete Bestellung nun tatsächlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei, eine Einzelfall-Bewertung sei, da auf die Kosten des Rücksbaus abzustellen sei.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen