Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Unternehmer trifft keine Aufklärungspflicht bei Online-Kauf eines individuellen Notebooks

Ein Unternehmer ist nicht verpflichtet, den Kunden bei Online-Kauf eines individuell konfigurierten Notebook über die genauen tatsächlichen Umstände des Ausschlusses des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht aufzuklären. Es reicht vielmehr aus, wenn lediglich über das Nichtbestehen des Widerrufsrecht informiert wird <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 27.06.2014 - Az.: 5 U 162/12).

Die Beklagte veräußerte online individuell konfigurierbare Notebooks und teilte ihren Kunden lediglich mit, dass bei diesen Geräten das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.

Die Klägerin, ein Verbraucherverband, hielt dies für unzulässig. Ein pauschaler Ausschluss des Widerrufsrecht komme nicht in, da der BGH (NJW, 2003, 1665) bereits entschieden habe, dass die Kosten eines Rückbaus für den Unternehmer nur dann unzumutbar sind, wenn sie höher als 5% des Warenwertes sind.

Das KG Berlin stufte das Verhalten des Unternehmens als rechtlich einwandfrei ein

Die Firma müsse zwar über das Nichtbestehen des Widerrufsrecht informieren. Dafür genüge es jedoch die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes. Darüber hinausgehende Informationen müsse das Unternehmen dem Verbraucher nicht zukommen.

Ein solches Verhalten sei zwar wenig kundenfreundlich, es sei aber weder gesetzeswidrig noch wettbewerbsrechtlich unlauter. Eine gesetzliche Pflicht, die einen Verkäufer dazu verpflichte, die Umstände eines Ausschlusses anzugeben, bestünde nicht. Zumal die Beurteilung, ob eine konkrete Bestellung nun tatsächlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei, eine Einzelfall-Bewertung sei, da auf die Kosten des Rücksbaus abzustellen sei.

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen