Im Rahmen einer Online-Bestellung (hier: Flugbuchung) muss durchgehend die gleiche Sprache verwendet werden <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv wizzair_lg_essen_44_o_77_10.pdf _blank external-link-new-window>(LG Essen, Urt. v. 31.05.2012 - Az.: 44 O 77/10).
Die Beklagte, die ungarische Fluggesellschaft Wizz Air, warb auf ihrer Webseite für Flüge und bot dem Kunden die direkte Buchung in deutscher Sprache an. Im Nachgang an die Buchung übersandte sie dem Kunden eine Buchungsbestätigung und weitere Fluginformationen ausschließlich auf Englisch.
Die Klägerin, der Verbraucherzentrale Bundesverband, begriff dies als unlautere geschäftliche Handlung und bekam nun vor dem LG Essen Recht. Die Beklagte hatte außergerichtlich auf die Vorwürfe nicht reagiert.
Das Gericht entschied: Wird dem Kunden im Internet der Abschluss eines Geschäfts in einer bestimmten Sprache angeboten, dann hat der Online-Händler dem Kunden auch sämtliche nachfolgenden Informationen in dieser Sprache zur Verfügung zu stellen. Verhält der Händler sich nicht dementsprechend, handelt er wettbewerbswidrig.
Anderes gelte nur, wenn dem Kunden vor der Bestellung mitgeteilt würde, dass mit weiteren Mitteilungen und Informationen nur noch in einer anderen Sprache gerechnet werden könne.