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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Unzulässige Verdachtsberichterstattung von Axel Springer über bekannten Fussballspieler

Mit Beschluss vom 19.08.2019 hat die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln dem Axel-Springer-Verlag im Wege der einstweiligen Verfügung die identifizierende Berichterstattung über C.M.  im Zusam­menhang mit einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren verbo­ten, wie sie in der BILD Zeitung vom 04. und 05.09.19 sowie auf am 03. und 05.09.2019 geschehen ist.

Zudem wurden kon­krete Äußerungen verboten, die im Rahmen einer Berichterstattung des NDR am 11.09.2019 getätigt wurden.

In ihrem Beschluss (Az. 28 O 344/19) hebt die Kammer unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Dr. Dirk Eßer da Silva  maß­geblich auf die durch die konkrete Gestaltung der Berichterstattung gege­bene Vorverurteilung und den Umstand ab, dass es für eine derartige Verdachtsberichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsa­chen fehle, die für die Richtigkeit des vermittelten Verdachts sprechen könnten.

Im Hinblick auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn M. wird es in dieser Angelegenheit derzeit keine weiteren Auskünfte oder Erklärungen seitens des Landgerichts Köln geben.

Die Antragsgegnerseite hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Wider­spruch einzulegen. In diesem Fall sieht das Gesetz eine mündliche Ver­handlung durch die 28. Zivilkammer vor. 

Quelle: Pressemitteilung des LG Köln v. 26.09.2019

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