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Kategorie: Onlinerecht

AG Lahr: Anspruch auf DSL-Anschluss des Kunden bei Umzug

Wechselt ein Kunde seinen Wohnort, hat er grundsätzlich einen Anspruch, dass er im Falle eines Umzuges seinen DSL-Anschluss mitnehmen kann <link http: www.online-und-recht.de urteile bei-wohnortwechsel-kann-festnetzanschluss-mitgenommen-werden-5-c-121-10-amtsgericht-lahr-20101210.html _blank external-link-new-window>(AG Lahr, Urt. v. 10.12.2010 - Az.: 5 C 121/10).

Der Beklagte war DSL-Kunde bei der Klägerin, einem TK-Unternehmen. Als der Beklagte umzog, wollte er seinen alten Vertrag auch am neuen Ort beibehalten. Die Klägerin lehnte dies ab und bot vielmehr einen neuen Kontrakt zu neuen Bedingungen an.

Das AG Lahr teilte die Ansicht des Kunden.

Der DSL-Vertrag sei nicht ortsgebunden abgeschlossen worden. Es gebe keinen sachlichen Grund, warum die Klägerin nicht auch am neuen Wohnort ihre Leistungen erbringen könne.

 

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