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Kategorie: Onlinerecht

Bundesjustizministerium: Grundlegende Änderungen im Online-Recht

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat kurz vor der Jahreswende ihre Ankündigungen noch einmal bekräftigt, Teile des deutschen Online-Rechts zu reformieren. Das lesenswerte Interview finden Sie <link http: www.saarbruecker-zeitung.de aufmacher _blank external-link-new-window>hier. Überarbeitet werden sollen:

- urheberrechtliche Abmahnungen im Internet
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Internet
- fliegender Gerichtsstand
- Selbstverpflichtung im Online-Datenschutzrecht

Die Ministerin:

"Ich werde Anfang nächsten Jahres ein Gesetzespaket zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet vorlegen. Der Abmahnmissbrauch bei Urheberrechtsverletzungen wird eingedämmt. Ich will aber auch die kleinen Anbieter im Online-Handel schützen, die oft teuer abgemahnt werden, weil sie angeblich nicht alle Vorschriften ganz genau eingehalten haben."

Und weiter:

"(...) Wir brauchen bessere Regelungen bei den Abmahnungen, gerade im Urheberrechtsbereich. Dort gab es nach Verbraucherschützerangaben fast 600 000 Abmahnungen allein 2010, alle mit nicht unerheblichen Kosten. 

Die bisherige Regelung, dass die Höchstgrenze bei einfach gelagerten Fällen maximal 100 Euro betragen darf, ist völlig fehlgeschlagen. Deshalb, weil die Gerichte die meisten Fälle als nicht einfach eingestuft haben. 

Wir werden nun Streitwerte im Gesetz festlegen, damit die Abmahnkosten nicht aus dem Ruder laufen. Wir wollen den Urheberrechtsschutz auf keinen Fall aushöhlen. Trotzdem braucht man klare rechtliche Regelungen, dass bei den Abmahnungen nicht abgezockt wird. Es gibt leider schwarze Schafe, auch unter Anwälten, die das zum Geschäftsmodell gemacht haben."

Hinsichtlich der Änderungen im Wettbewerbsrecht: Zu Unrecht wettbewerbsrechtlich Abgemahnte sollen zukünftig einen Kostenersatz erhalten. 

Zum fliegenden Gerichtsstand äußert sich die FDP-Politikerin im Interview nicht, jedoch erwähnte sie die angedachten Reformen gegenüber der <link http: www.sueddeutsche.de geld abmahnungen-und-abo-fallen-am-telefon-bei-anruf-abzocke-1.1246031 _blank external-link-new-window>Süddeutschen Zeitung.

Die angedachten Änderungen sind für die 1. Hälfte des Jahres 2012 angekündigt.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Populismus einer Trümmerpartei oder ambitionierte juristische Ziele?

Solange der genaue Gesetzeswortlaut noch nicht bekannt ist, kann diese Frage seriöserweise noch nicht beantwortet werden.

Sollte die Ministerin zumindest Teile der Reform durchsetzen können, dürfte dies zu erheblichen Veränderungen im Online-Recht führen.

So dürfte ganz praktische Auswirkungen die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands haben. Übrigens sowohl positive als auch negative.

Aber auch die Festlegung bestimmter Streitwerte und die Einführung eines Kostenersatzes des zu Unrecht Abgemahnten im Wettbewerbsrecht würde zu erheblichen Konsequenzen führen. Anders als so manche ausländische Rechtsordnung basiert das deutsche System auf einer Eigenkorrektur durch die Mitbewerber. Während es z.B. in England eine staatliche Stelle gibt, die Wettbewerbsverstöße verfolgt, fehlen solche Regelungen in Deutschland bewusst. Hier wird klar auf die Selbstkontrolle durch die Konkurrenz (in Form von Abmahnungen) gesetzt.

Bislang waren daher wettbewerbsrechtliche Abmahnungen privilegiert. Falsche bzw. unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen lösten im Zweifel keine Schadensersatzpflicht aus.

Will man dieses System nun ändern (geringe Streitwerte, Schadensersatzpflicht), dürfte das Interesse eines Unternehmers, den Wettbewerbsverstoß eines Mitbewerbers zu verfolgen, sich deutlich reduzieren. Denn er wird die anfallenden Anwaltskosten, die durch die Deckelung nicht vom Gegner übernommen werden müssen, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Zudem wird bei Zweifelsfällen, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist (eine häufige Problematik bei Online-Themen), der Abmahner sich eher zurückhalten, um jede Haftung zu vermeiden. 

Die Konsequenz wird sein, dass weniger Wettbewerbsverstöße verfolgt werden. 

Will man also tatsächlich an der Systematik im UWG nach Jahrzehnten etwas ändern, so muss ein entsprechender Ausgleich her, der dann das fehlende Verfolgungsinteresse der Mitbewerber kompensiert.

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