In einem aktuellen Urteil hat das AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-fliegender-gerichtsstand-bei-p2p-tauschboerse-31-c-2528-11-17-amtsgericht-frankfurt_am_main-20120213.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.02.2012 - Az.: 2528/11 (17)) deutlich gemacht, dass es bei Klagen wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen den fliegenden Gerichtsstand nicht mehr schrankenlos anwendet.
Wie schon in seinem Hinweisbeschluss in diesem Verfahren <link http: www.online-und-recht.de urteile fliegender-gerichtsstand-begruendet-keine-willkuerliche-gerichtsstandswahl-31-c-2528-11-17-amtsgericht-frankfurt_am_main-20111212.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.12.2011 - Az.: 2528/11 (17)) bleibt es bei seiner bisherigen Linie und lehnt dieses Rechtsinstitut ab.
Der "fliegende Gerichtsstand" für unerlaubte Handlungen im Internet sei danach auf solche Gebiete zu beschränken, in denen sich die Verletzungshandlung bestimmungsgemäß auswirken sollte.
Wenn dem Schädiger aber die Möglichkeit genommen werde, auf das Angebot beschränkend einzuwirken, überwögen nach dem Dafürhalten des Gerichts die allgemeinen zivilprozessualen Grundsätze zur örtlichen Zuständigkeit. Die technischen Besonderheiten rechtfertigten es nicht, die beklagte Partei den Nachteilen einer unbeschränkten Gerichtswahl auszusetzen.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die ganz überwiegende Rechtsprechung bejaht die rechtliche Zulässigkeit des fliegenden Gerichtsstandes. Nur vereinzelt - wie jetzt das AG Frankfurt a.M. - lehnen Gerichte dieses Prinzip ab.
Das AG Frankfurt a.M. hatte bereits in der Vergangenheit diesen Grundsatz verneint, wurde jedoch später in der Berufungsinstanz vom LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile grundsaetze-des-fliegenden-gerichtsstands-bei-internetverletzungen-ueber-ebay-2-3-s-7-09-landgericht-frankfurt_am_main-20091105.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 05.11.2009 - Az.: 2/3 S 7/09) mit deutlichen Worten wieder aufgehoben. Dies hat das AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile fliegender-gerichtsstand-bei-urheberechtsverletzung-nur-bei-bezug-zu-gericht-30-c-1849-11-25-amtsgericht-frankfurt_am_main-20111201.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.12.2011 - Az.: 30 C 1849/11-25) jedoch nicht davon abgehalten, Anfang Dezember 2011 erneut die Zuständigkeit abzulehnen.
Zum fliegenden Gerichtsstand allgemein siehe unser Law-Vodcast-Video <link http: www.law-vodcast.de zustaendiges-gericht-bei-internet-verletzungen _blank external-link-new-window>"Zuständiges Gericht bei Internet-Verletzungen".