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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Cheat-Bots für Computerspiele nicht erlaubt

Das LG Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens einen Unterlassungsbeschluss <link http: www.online-und-recht.de urteile cheat-bots-software-fuer-computerspiele-verboten-308-o-332-09-landgericht-hamburg-20090709.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.07.2009 - Az.: 308 O 332/09) gegen den Betreiber einer Cheat-Bots-Software erlassen.

Die Klägerin betrieb ein Computerspiel. In der Grundversion war das Spiel kostenlos. Erst bei der Inanspruchnahme mehrerer Funktionen wurden die Leistungen kostenpflichtig.

Die Software der Antragsgegnerin erlaubte es nun, auf die eigentlich entgeltpflichtigen Features kostenlos zuzugreifen. Zudem ermöglichte die Software mittels Cheat-Bots die konkrete Beeinflussung des Spielablaufs.

Die Hamburger Juristen stuften dies als rechtswidrige Handlung ein.

Die Klägerin finanziere das angebotene Computerspiel durch die kostenpflichtigen Funktionen. Durch den Betrieb der gegnerischen Software werde dieses legitime Geschäftsmodell jedoch unzuläsigerweise untergraben.

Ebenso rechtswidrig sei es, Cheat-Bots einzusetzen und so den gesamten Spielablauf erheblich zu beeinträchtigen. Hierdurch greife die Beklagte in den Gewerbebetrieb der Klägerin ein.

 

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