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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Deutsche Gerichte nicht für Rechtsverletzungen auf russischer Webseite zuständig

Rechtsverletzungen auf einer russischen Webseite, die vollständig in kyrillischer Sprache gehalten ist, sind nicht vor deutschen Gerichten verfolgbar, so das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsverletzung-auf-russischer-internetseite-kann-nicht-in-deutschland-verfolgt-werden-28-o-478-08-landgericht-koeln-20090826.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.08.2009 - Az.: 28 O 478/08).

Der Kläger, ein russischer Unternehmer in Deutschland, fand online eine Homepage, die beleidigende Äußerungen über seine Person enthielten. Die Webseite war vollständig in kyrillischer Schrift verfasst.

Der Kläger rief das Kölner Landgericht an, weil er (auch) die deutsche Gerichtsbarkeit als gegeben ansah.

Die Kölner Richter winkten ab und hielten sich für nicht zuständig.

Es gebe keinen Anknüpfungspunkt für eine deutsche Gerichtsbarkeit. Zwar stimme es, dass die betreffende Webseite auch in Deutschland abrufbar sei. Dieser Umstand alleine reiche aber nicht aus.

Entscheidend sei, an wen sich die Homepage bestimmungsgemäß wende. Im vorliegenden Fall handle es sich um eine russische Site, die in kyrillischer Schrift erstellt sei. Es sei nicht erkennbar, dass sich die Betreiber dieser Page auch gezielt an deutsche Leser wenden wollten.

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